1. Keine Berücksichtigung von Dauerverlusten bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen - 2. Anerkennung der Verluste und Prüfung der Liebhaberei erst nach Übergang zum Vermögensvergleich
Leitsatz
1. Bei einer Pferdezucht sind die nach Durchschnittssätzen ermittelten Gewinne bei fehlender Buchführungspflicht (§ 141 AO 1977) und mangels eines wirksamen Antrags, den Gewinn für vier aufeinanderfolgende Jahre durch Vermögensvergleich bzw. durch Vergleich der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln zu können, auch dann der Einkommensbesteuerung zugrunde zu legen, wenn anhand von eingereichten Bilanzen Jahr für Jahr Verluste erklärt werden.
2. Die Frage der Liebhaberei kann sich in einem solchen Fall erstmals für das Wirtschaftsjahr stellen, ab dem aufgrund eines wirksamen Antrags (Option) die durch Vermögensvergleich ermittelten Verluste steuerlich relevant gegenüber dem FA erklärt werden können.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 234 BFH/NV 1989 S. 11 Nr. 3 MAAAA-92772
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