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BFH Urteil v. - IV R 72/87 BStBl 1989 II S. 234

Gesetze: EStG 1977 § 13a Abs. 1AO 1977 § 141 Abs. 1 und 2

1. Keine Berücksichtigung von Dauerverlusten bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen - 2. Anerkennung der Verluste und Prüfung der Liebhaberei erst nach Übergang zum Vermögensvergleich

Leitsatz

1. Bei einer Pferdezucht sind die nach Durchschnittssätzen ermittelten Gewinne bei fehlender Buchführungspflicht (§ 141 AO 1977) und mangels eines wirksamen Antrags, den Gewinn für vier aufeinanderfolgende Jahre durch Vermögensvergleich bzw. durch Vergleich der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln zu können, auch dann der Einkommensbesteuerung zugrunde zu legen, wenn anhand von eingereichten Bilanzen Jahr für Jahr Verluste erklärt werden.

2. Die Frage der Liebhaberei kann sich in einem solchen Fall erstmals für das Wirtschaftsjahr stellen, ab dem aufgrund eines wirksamen Antrags (Option) die durch Vermögensvergleich ermittelten Verluste steuerlich relevant gegenüber dem FA erklärt werden können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 234
BFH/NV 1989 S. 11 Nr. 3
MAAAA-92772

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