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Energiekrise | Härtefallhilfen für Privathaushalte (BMWK)
Bund und Länder haben sich am
auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die
nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Nach Einführung der
Gaspreisbremse für Gas- und Fernwärmekunden können damit auch Haushalte, die
mit Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders
starken Preissteigerungen betroffen waren.
Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz u.a. weiter aus:
In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten.
Mit der Verständigung zwischen Bund und Ländern zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nic...