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BFH Urteil v. - VIII R 98/87 BStBl 1989 II S. 229

Gesetze: EStG 1981 §§ 10d, 26AO 1977 §§ 172 Abs. 1 Nr. 2d, 177

Ausübung des Veranlagungs-Wahlrechts bei Gewährung des Verlustrücktrags

Leitsatz

Der Grundsatz, daß Ehegatten das Wahlrecht der Veranlagungsart bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids ausüben und die einmal getroffene Wahl innerhalb dieser Frist - vorbehaltlich eines rechtsmißbräuchlichen oder willkürlichen Verhaltens - frei widerrufen können, kommt bei Gewährung des Verlustrücktrags jedenfalls dann zum Tragen, wenn infolge des Widerrufs der durch den Verlustabzug eröffnete Korrekturspielraum bei beiden Ehegatten weder über- noch unterschritten wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 229
BFH/NV 1989 S. 5 Nr. 2
VAAAA-92769

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