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Arbeitsrecht | Fristlose Kündigung und Annahmeverzug (BAG)
Kündigt der Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des
Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem
Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die
Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des
Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen
Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot
nicht ernst gemeint ist. Diese Vermutung kann durch die Begründung der
Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen des Arbeitgebers
entkräftet werden ().
Sachverhalt: Der Kläger war seit dem bei der Beklagten als technischer Leiter beschäftigt und hat 5.250,00 € brutto m...