Umwandlungssteuergesetz Kommentar
3. Aufl. 2023
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§ 1a KStG Option zur Körperschaftsbesteuerung
A. Dualismus der Unternehmensbesteuerung und Zweck des § 1a KStG
1Die Besteuerung von unternehmerischen Betätigungen mit Steuern vom Ertrag hängt in Deutschland von der Rechtsform ab. Natürliche Personen unterliegen nach § 1 EStG der Einkommensteuer und ihre gewerblichen Einkünfte nach § 2 Abs. 1 GewStG zusätzlich der Gewerbesteuer. Unter den Voraussetzungen des § 35 EStG kann die Einkommensteuer um die Gewerbesteuer ermäßigt werden. Dabei ist der Ermäßigungshöchstbetrag zu beachten. Kapitalgesellschaften sind nach §§ 1 und 2 KStG der Körperschaftsteuer zu unterwerfen und als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform sind alle Einkünfte der Kapitalgesellschaft nach § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG zusätzlich mit Gewerbesteuer zu besteuern.
2Bei einer natürlichen Person als Gewerbetreibenden mit einem Spitzensteuersatz i. H. v. 45 % und einer Belastung mit dem Solidaritätszuschlag sowie einer höchstmöglichen Gewerbesteuerermäßigung nach § 35 EStG ergibt sich eine typisierende steuerliche Gesamtbelastung von 46,71 %. Die gewerbliche Betätigung einer Kapitalgesellschaft wird mit 15 % Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG) und einer Belastung mit dem Solidaritätszuschlag sowie bei einem unterstellten Gewerbesteuerhebesatz von 400 % mit 29,83 % ...