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Erbschaftsteuer | Keine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Vermächtnis über Inlandsvermögen (BFH)
BFH bestätigt
Gesetzeslücke
In Deutschland belegene
Immobilien, die eigentlich als Inlandsvermögen (§ 121 BewG) der beschränkten
Steuerpflicht unterliegen, können erbschaftsteuerfrei übertragen werden, wenn
der Erblasser die Immobilie durch Vermächtnis zuwendet. Voraussetzung ist
ferner, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und dass
beide im Ausland leben. Dies hat der
entschieden. In einem solchen Fall erwerbe
der Begünstigte nicht unmittelbar das Inlandsvermögen (z. B. das inländische
Grundstück), sondern nach deutschem Zivilrecht lediglich einen Anspruch auf
Verschaffung des Eigentums. Dieser Anspruch gehöre nicht zu den
Vermögensgegenständen i. S. des
§ 121 BewG,
die eine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht i...