1. Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts seinen Anschaffungskosten/Herstellungskosten vermindert um die AfA entspricht, gilt uneingeschränkt nur für die lineare AfA-Methode - 2. Zum Ansatz der in Abschn. 52 Abs. 3 VStR bezeichneten Restwerte
Leitsatz
1. Die Vermutung, wonach unter bestimmten Voraussetzungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts, vermindert um die AfA, dem Teilwert entsprechen, gilt nur dann uneingeschränkt, wenn die AfA nach der linearen Methode vorgenommen wird.
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