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FG Münster 09.11.2022 9 K 933/20 F, Kommentierte Nachricht BBK 8/2023 S. 344

Steuerrecht | Betriebsaufspaltung bei Betriebsunterbrechung in der Betriebs-GmbH

Eine Betriebsaufspaltung endet nicht, wenn es bei der Betriebs-GmbH zu einer Betriebsunterbrechung kommt. Zu einer Beendigung der Betriebsaufspaltung kommt es aber dann, wenn das Besitzunternehmen im Anschluss an die Betriebsunterbrechung der Betriebs-GmbH das Grundstück nunmehr an einen Dritten vermietet.

Die Folge: Das Grundstück wird aus dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens entnommen, so dass bei einem Verkauf des Grundstücks innerhalb der nächsten zehn Jahre ein Spekulationsgewinn gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG entsteht.

Die [i]Betriebsgesellschaft stellte Zweigniederlassung auf dem Grundstück einKlägerin war eine GbR, die seit 1996 ihr Grundstück an die X-KG vermietete. Zwischen der GbR und der X-KG bestand auch eine personelle Verflechtung, so dass eine Betriebsaufspaltung vorlag. Der Mietvertrag verlängerte sich um zwei Jahre, falls er nicht fristgerecht ...