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FG München  v. - 7 K 2802/17

Gesetze: EStG § 62, EStG § 63, AO § 8, AO § 9, AO § 90 Abs. 2

Inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts eines Gewerbetreibenden mit Familienwohnsitz in Polen

Leitsatz

Ob der Kläger eine auf Dauer zum Bewohnen geeignete Räumlichkeit mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt hat, lässt sich im Allgemeinen nicht aus der Höhe der von ihm im Inland erzielten Einkünfte folgern. Für die Annahme eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ist es auch ohne Bedeutung, wo jemand polizeilich gemeldet ist und ob er hier ein Gewerbe angemeldet hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2023 S. 1515 Nr. 24
XAAAJ-36409

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