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Hohe Inflation: Sind nachträgliche Preisanpassungen bei Verträgen möglich?
Deutschland und Europa erleben zurzeit eine Inflation, wie sie seit Jahrzehnten nicht bekannt war: Ende 2022 lag sie bei über 10 %, Ende Februar 2023 bei knapp 9 %. Die steigenden Preise sorgen mitunter dafür, dass das Festhalten an bereits geschlossenen Verträgen und vor allem an vereinbarten Preisen zu Verlusten führen kann, insbesondere wenn zwischen Vertragsabschluss und tatsächlicher Lieferung des Kaufgegenstandes oder bei Erbringungen von Dienstleistungen mehrere Monate liegen. Deswegen stehen viele Unternehmer vor der Frage, wie sie auf die Preissteigerungen reagieren können. Gerade dann, wenn – wie bisher – solche extremen Preissteigerungen binnen kürzester Zeit der Vergangenheit angehörten. Eine vergleichbare Situation stellten die Herausforderungen der Corona-Pandemie hinsichtlich der Betriebsschließungen dar. Hier bieten sich einige Möglichkeiten sowohl in der Vorphase des Vertrags als auch nach Vertragsschluss an.
Kernaussagen
Verträge, und damit auch vereinbarte Preise, müssen grds. eingehalten werden.
Änderungsverträge, Force Majeur- oder Verhandlungsklauseln geben keinen Anspruch auf Anpassung der Preise nach Vertragsschluss.
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