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NWB Nr. 13 vom

Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen

Isabelle Axmann und Robert Hammerl

Durch sein Urteil v.  - XI R 36/19 ( NWB HAAAJ-28644) verpasste der BFH der deutschen Finanzverwaltung einen herben Dämpfer. Er konterkarierte die Würdigung elektronisch erbrachter Dienstleistungen und gab der menschlichen Arbeitskraft ihren verloren geglaubten Stellenwert zurück. Denn für die Beurteilung der Art der Dienstleistung kommt es nach aktueller Rechtsprechung auf den eigentlichen Leistungsvorgang an.

Hintergrund

[i]Wetten auf den Ausgang staatlicher LotterienGeklagt hatte eine britische Limited, die online sog. Zweitlotterien veranstaltete. Zweitlotterien ermöglichen Wetten auf den Ausgang von Ziehungsergebnissen verschiedener staatlicher Lotterien. Die Spieler platzierten ihre Tipps über die Webseite oder eine Telefonhotline. Die Klägerin sicherte ihre Gewinnzusage jeweils durch Versicherungen oder den Erwerb entsprechender Tippscheine der jeweiligen Erstlotterie (sog. Hedging) ab. Die Mitarbeiter der Klägerin nahmen die Ermittlung und Verarbeitung der Ziehungsergebnisse sowie die spätere Gewinnauszahlung manuell vor.

[i]Menschliche Beteiligung am Leistungsvorgang maßgeblichDas zuständige Finanzamt qualifizierte die Umsätze der Limited als auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen. Diese so...