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Umsatzsteuer | Organschaft - Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung (BFH)
Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft ist unionsrechtskonform. Eine finanzielle Eingliederung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG liegt auch dann vor, wenn die erforderliche Willensdurchsetzung dadurch gesichert ist, dass der Gesellschafter zwar über nur 50 % der Stimmrechte verfügt, er aber eine Mehrheitsbeteiligung am Kapital der Organgesellschaft hält und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt (Änderung der Rechtsprechung: ; veröffentlicht am ).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Streitig ist, ob im Jahr Streitjahr 2005 eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen der A, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, als Organträgerin und der Kläg...