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Umsatzsteuer | Organschaft - Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung (BFH)
Die sich aus
§ 2 Abs.
2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des
Organträgers für die Umsätze der Organschaft ist unionsrechtskonform. Eine
finanzielle Eingliederung i.S. des
§ 2 Abs.
2 Nr. 2 UStG liegt auch dann vor, wenn die erforderliche
Willensdurchsetzung dadurch gesichert ist, dass der Gesellschafter zwar über
nur 50 % der Stimmrechte verfügt, er aber eine Mehrheitsbeteiligung am Kapital
der Organgesellschaft hält und er den einzigen Geschäftsführer der
Organgesellschaft stellt (Änderung der Rechtsprechung:
; veröffentlicht am
).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Streitig ist, ob im Jahr Streitjahr 2005 eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen der A, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, als Organträgerin und der Kläg...