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BFH Urteil v. - I R 56/84 BStBl 1989 II S. 1027

Gesetze: KStG 1977 § 9 Nr. 1 Buchst. aEStG § 4 Abs. 4

Kosten der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen (§ 9 Nr. 1 Buchst. a KStG 1977)

Leitsatz

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Kosten der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen bei der Ermittlung des Gewinns einer AG gemäß § 9 Nr. 1 Buchst. a KStG 1977 in der bis 1983 geltenden Fassung nur insoweit abgezogen werden können, als sie das Ausgabeaufgeld übersteigen.

2. § 9 Nr. 1 Buchst. a KStG 1977 enthält insoweit ein Betriebsausgabenabzugsverbot.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 1027
BFH/NV 1989 S. 52 Nr. 12
NAAAA-92724

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