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IWB Nr. 6 vom Seite 231

Das spanische Start-up-Gesetz

Steueranreize für Unternehmensgründungen und bei Umzug nach Spanien

Dr. Christian Kahlenberg, Willi Plattes und Rebekka Rein

In Spanien ist am ein Gesetz zur Förderung des Ökosystems von Start-ups in Kraft getreten. Kernpunkte des Gesetzes sind neben zahlreichen steuerlichen Erleichterungen für Start-up-Unternehmen, ein neues Visum für Telearbeiter und eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der sog. Lex Beckham, die Zuzügler für einen befristeten Zeitraum einer nur eingeschränkten Einkommen- und Vermögensbesteuerung unterwirft. Abschließend enthält das Gesetz auch Regelungen zur Einführung der Mindestbesteuerung ab Juni 2024.

Kernaussagen
  • Das sog. Start-up-Gesetz führt diverse Steueranreize für in Spanien ansässige Start-ups und deren Investoren ein. Unter anderem werden der Körperschaftsteuersatz für Start-ups temporär auf 15 % reduziert und Freibeträge für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme erhöht.

  • Mit der Einführung eines neuen Visums für Telearbeiter werden auch administrative Hürden für Umzüge von potenziellen Fachkräften – insbesondere aus Drittstaaten – nach Spanien gefördert.

  • Zudem wird der Anwendungsbereich der Sonderregelung für Zuzügler (sog. Lex Beckham oder Beckham Law) umfassend ausgedehnt. Nach dieser Sonderregelung werden Zuzügler nur mit spanischem Einkommen und Vermögen besteuert.