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BFH Urteil v. - VI R 90/84 BStBl 1988 II S. 988

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5

Bei doppelter Haushaltsführung Kosten eines Telefongesprächs anstelle einer Familienheimfahrt abzugsfähig

Leitsatz

Kosten für ein Telefongespräch, das im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung in einer Woche geführt wird, in der der auswärts beschäftigte Steuerpflichtige keine Familienheimfahrt durchführt, können als Werbungskosten abzugsfähig sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 988
BFH/NV 1988 S. 1 Nr. 11
EAAAA-92714

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