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BFH Urteil v. - VII R 4/88 BStBl 1988 II S. 980

Gesetze: AO 1977 § 34AO 1977 § 69UStG § 16UStG § 18

Die Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden bemißt sich auch bei Nichtabgabe der Voranmeldungen nach dem Grundsatz anteiliger Befriedigung aller Gläubiger

Leitsatz

Die Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden der Gesellschaft bemißt sich auch dann nur nach dem Grundsatz der anteiligen Befriedigung aller Gläubiger, wenn die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht oder nicht ordnungsgemäß abgegeben wurden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 980
KAAAA-92712

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