1. Bekanntgabe eines Steuerbescheides an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu Händen eines für Steuerfragen zuständigen Mitarbeiters ordnungsgemäß 2. Unternehmen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts umfaßt sämtliche Betriebe gewerblicher Art und die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
3. Änderung eines aufgrund einer Betriebsprüfung ergangenen Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen
Leitsatz
1. Ein an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu richtender Steuerbescheid ist auch dann ordnungsgemäß bekanntgegeben, wenn er statt "zu Händen des gesetzlichen Vertreters" zu Händen eines für Steuerfragen zuständigen Mitarbeiters zugestellt wird.
2. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts hat nur ein Unternehmen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn, das sämtliche Betriebe gewerblicher Art und die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der Körperschaft umfaßt.
3. Zur Frage der Änderung eines aufgrund einer Betriebsprüfung ergangenen Steuerbescheides.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 932 BAAAA-92702
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