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LSG Hessen Urteil v. - L 4 SO 5/20

Der Kläger verfolgt sein Anliegen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) weiter, von der Beklagten die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen, die Übernahme der Kosten für die Beschaffung von Haushaltsgeräten (Wasserkocher bis 11. Oktober 2019/TV-Gerät) sowie die Beschaffung und den Nachweis einer geeigneten angemessenen Unterkunft zu erhalten.

Fundstelle(n):
AAAAJ-36019

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