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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 AS 3931/21

Gesetze: SGB 2 § 41a Abs. 6

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der endgültigen Festsetzung der Leistungen nach § 41a Abs. 6 SGB II sind auch Fehler bei der Leistungsfestsetzung zu korrigieren, die bei einer nicht vorläufigen Leistungsbewilligung nur im Rahmen des § 45 SGB X und den entsprechenden Einschränkungen bei der rückwirkenden Rücknahme zu korrigieren werden.

Fundstelle(n):
YAAAJ-36011

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