Betreuung; Erziehungsbeihilfe; Jugendhilfe; Selbständige Arbeit; Steuerbefreiung
Rechtsfrage
Sind Zahlungen des Jugendamts auf der Grundlage von § 27 i.V.m. § 35a SGB VIII für die Vollzeitbetreuung von Kindern im Haus des Steuerpflichtigen, der eine sog. Erziehungsfachstelle betreibt, als steuerpflichtiges Entgelt oder steuerfreie Beihilfe i.S. des § 3 Nr. 11 EStG zu behandeln? Handelt es sich bei diesen Zahlungen um solche im Rahmen einer Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII oder einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 SGB VIII?
Gesetze: EStG § 3 Nr 11, SGB 8 § 35a, EStG § 18, SGB 8 § 27, SGB 8 § 33, SGB 8 § 34
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2023): Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 4 K 931/20
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
TAAAJ-35995