BFH  - VIII R 18/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Investmentfonds; Vermögensverwaltung; Zurechnung

Rechtsfrage

Ist im Anwendungsbereich des InvStG a.F. der Rückgriff auf die Vorschrift des § 39 AO gesperrt, weil das InvStG a.F. die Besteuerung der Anleger von Investmentvermögen und die Zurechnung von Erträgen des Investmentvermögens spezialgesetzlich ausgestaltet hat? Besteht im InvStG a.F. ein Fremdverwaltungsgrundsatz, der nicht als eigenständiges Tatbestandsmerkmal festgeschrieben werden muss, da sich sein Erfordernis bereits aus der Grundsystematik des offenen Investmentfonds ergibt?

Gesetze: AO § 39 Abs 2 Nr 1, InvStG § 18 Abs 2 S 2, InvStG § 21 Abs 2a

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2023):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
JAAAJ-35994