Begehren auf Berücksichtung von nachträglichen Anschaffungskosten im Insolvenzfall bei § 17 EStG:
Bürgschaftsbegebungen vor der Krise einer Gesellschaft deren Berücksichtigung durch Einlösung im späteren Kriseneintritt erfolgte unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung vor der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG (Senatsurteil vom - IX R 36/15, BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208).
Zulassung der Revision durch den BFH aufgrund Nichtberücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§§ 3c, 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG) als offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler des FG.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 4/2024 S. 151 GmbH-StB 2024 S. 76 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2024 S. 226 StuB-Bilanzreport Nr. 3/2024 S. 117 GAAAJ-35982
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