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BFH  - IX R 17/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 129, AO § 173 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 173a

Rechtsfrage

1. Zur Frage der Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO oder § 173a AO bzw. Berichtigung nach § 129 AO aufgrund eines vermeintlichen Tippfehlers / Befüllungsfehlers des Steuerpflichtigen bei einer weiteren, elektronisch ans Finanzamt übermittelten ESt-Erklärung.

2. Auslegung der weiteren ELSTER-Übermittlung der ESt-Erklärung als Einspruch gegen den Erstbescheid?

Im konkreten Fall hat der Steuerpflichtige mit der nochmaligen ELSTER-Übermittlung der betreffenden ESt-Erklärung sämtliche Kennziffern unbeabsichtigt mit den Datensätzen des Vorjahres befüllt. Das Finanzamt nahm mit der nochmaligen ELSTER-Übermittlung eine berichtigte ESt-Erklärung an und führte eine schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO durch. Es kam zu einer Nachzahlung, die die Steuerpflichtigen auch beglichen. Ein Einspruch wurde nicht eingelegt.

Änderung; Auslegung; Berichtigung; Einspruch; Elektronische Übermittlung; Steuererklärung

Fundstelle(n):
AO-StB 2023 S. 363 Nr. 12
BFH/PR 2024 S. 45 Nr. 2
StBp 2024 S. 371 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2023 S. 919
BAAAJ-35975

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