Dividende; Mitunternehmerschaft; Teileinkünfteverfahren; Zinsschranke
Rechtsfrage
Sind bei einer Mitunternehmerschaft, an der nur Körperschaften beteiligt sind, im Rahmen der Ermittlung des sog. maßgeblichen Gewinns nach § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG erzielte Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne in voller Höhe oder lediglich in Höhe des nicht gemäß § 8b Abs. 1 und Abs. 2 KStG freigestellten Anteils zu berücksichtigen?
Gesetze: EStG § 4h Abs 3 S 1, EStG § 4h Abs 1 S 1, KStG § 8b Abs 1, KStG § 8b Abs 2, GewStG § 7 S 4
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
NAAAJ-35971