1. Verstößt § 38 Abs. 4 bis 10 (i.V.m. § 34 Abs. 16) KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz oder das Rückwirkungsverbot? Verstößt die Vorschrift darüber hinaus gegen das unionsrechtliche Beihilfeverbot?
2. Mit Beschluss vom - 2 BvR 988/16 hat das BVerfG aufgrund der Verfassungsbeschwerde das aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen. Der Rechtsstreit wird nun unter dem neuen Az. I R 14/23 geführt.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.