IFRS-Kommentar
21. Aufl. 2023
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§ 13 Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 38 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Wegen aktueller Rechtsentwicklungen wird auf Rz 107 verwiesen.
Ergänzende Ausführungen betreffen die Abgrenzung vom schwebenden Vertrag im Zusammenhang mit dem Erwerb immaterieller Vermögenswerte (Rz 19).
1 Überblick
1.1 Regelungsbereich
1 Der Anwendungsbereich von IAS 38 erstreckt sich auf immaterielle Vermögenswerte aller Art und aller Unternehmen mit folgendem Ausnahmekatalog (IAS 38.2):
solche, die von einem anderen Standard (Rz 2) behandelt werden,
Finanzvermögen nach IAS 32 (→ § 28),
Kosten zur Entwicklung und Ausbeutung von Mineralvorkommen, Öl, Gas und ähnlichen Produkten,
Kosten der Erforschung und Wertbestimmung von Mineralvorkommen gem. IFRS 6 (→ § 42).
2Die folgenden anderen Standards befassen sich mit nicht materiellen Vermögenswerten:
IAS 2 (→ § 17): zum Verkauf im normalen Geschäftskreislauf bestimmte Vermögenswerte (Umlaufvermögen),
IAS 12 (→ § 26): latente Steuern,
IFRS 16 (→ § 15a): Leasingverhältnisse,
IAS 19 (→ § 22): Vermögenswerte aus Personalvergütungssystemen,
IFRS 3 (→ § 31): goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen,
IFRS 4 (→ § 39 im Ha...