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Corona | Rückforderung von Corona-Soforthilfen war rechtswidrig (OVG NRW)
Die erfolgten
(Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sind rechtswidrig und die
Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben. Das Land hat sich bei der
Rückforderung nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden
gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle
Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Wenn
Zuwendungsempfänger die Corona-Soforthilfen in dem dreimonatigen
Bewilligungszeitraum im Frühjahr 2020 nicht oder nur teilweise zu diesen
Zwecken benötigt haben, darf das Land allerdings neue Schlussbescheide erlassen
und überzahlte Mittel zurückfordern (OVG NRW, Urteil v.
- 4 A
1986/22).
Sachverhalt: Die Kläger sind Selbstständige (ein freiberuflicher Steuerberater und Dozent fü...