Verlorene Baukostenzuschüsse als vorausgezahltes Mietentgelt; Mietvorauszahlungen anteiliges Entgelt einer Vermietungsleistung
Leitsatz
"Verlorene Baukostenzuschüsse" bei Mietverträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit sind regelmäßig vorausgezahltes Entgelt für die Vermietungsleistung.
Die Bemessungsgrundlage (auch) für Teilleistungen (§ 13 Abs. 1 Buchst. a Satz 3 UStG 1967/1973) ergibt sich aus § 10 Abs. 1 UStG 1967/1973. Mietvorauszahlungen sind danach anteilig neben dem vereinbarten laufenden Mietzins als Entgelt für die (monatlichen/jährlichen) "Teile" einer auf bestimmte Zeit vereinbarten Vermietungsleistung zu erfassen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 848 WAAAA-92679
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