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BFH Urteil v. - V R 102/83 BStBl 1988 II S. 848

Gesetze: UStG 1967/1973 § 4 Nr. 12 Buchst. aUStG 1967/1973 § 9UStG 1967/1973 § 10 Abs. 1UStG 1967/1973 § 13 Abs. 1BGB § 535

Verlorene Baukostenzuschüsse als vorausgezahltes Mietentgelt; Mietvorauszahlungen anteiliges Entgelt einer Vermietungsleistung

Leitsatz

"Verlorene Baukostenzuschüsse" bei Mietverträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit sind regelmäßig vorausgezahltes Entgelt für die Vermietungsleistung.

Die Bemessungsgrundlage (auch) für Teilleistungen (§ 13 Abs. 1 Buchst. a Satz 3 UStG 1967/1973) ergibt sich aus § 10 Abs. 1 UStG 1967/1973. Mietvorauszahlungen sind danach anteilig neben dem vereinbarten laufenden Mietzins als Entgelt für die (monatlichen/jährlichen) "Teile" einer auf bestimmte Zeit vereinbarten Vermietungsleistung zu erfassen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 848
WAAAA-92679

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