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Harmonisierungspläne des (materiellen) Insolvenzrechts durch die EU
Quo vadis
Am wurde durch die EU-Kommission ein Richtlinienvorschlag zur weiteren Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts veröffentlicht. Ziel ist es die teilweise erheblichen Unterschiede der insolvenzrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedsstaaten anzugleichen. Nachfolgend sollen die beabsichtigten Änderungen und die jeweiligen Auswirkungen auf die hiesige Insolvenzordnung kurz dargestellt werden.
Die im Rahmen der europ. Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU) 2019/1023) begonnenen Harmonisierung der nationalen Insolvenzrechtsordnungen soll weiter intensiviert werden.
Der Richtlinienentwurf greift verschiedene Aspekte des materiellen Insolvenzrechts auf.
Ein Großteil der angestrebten Harmonisierungsziele findet sich bereits in ähnlicher Form in der deutschen InsO wieder.
Wesentliche Neuerung für die deutsche InsO würde die Regelungen zur vereinfachten Liquidation von Kleinstunternehmen darstellen (verwalterloses Verfahren).
Die Auswirkungen des Richtlinienvorschlags auf das deutsche Insolvenzrecht dürften überschaubar sein.
I. Vorbemerkung
Seit vielen Jahren existiert die EUInsVO. Diese findet aufgrund ihres Charakters bereits unmittelbare Anwendung in den Mitgliedsländern, ohne dass ...