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Beraterhaftungsrisiken in der Jahresabschlusserstellung und bei Dauermandaten
Praxisorientierte Erstellung einer Fortführungsprognose/Fortbestehensprognose bei KMU
Steuerberater stehen bei Mandanten mit Krisenmerkmalen regelmäßig im Spannungsverhältnis einer langjährigen, vertrauensvollen Geschäftsbeziehung und Einkommensquelle und der Notwendigkeit, eigene Haftungsrisiken zu vermeiden bis hin zur Mandatsniederlegung. Nicht selten halten Steuerberater aus einem emotionalen und wirtschaftlichen Verpflichtungsgefühl an risikobehafteten Mandanten fest, ohne wirkliche Kenntnis für das eigene Haftungsrisiko. Das kann zu einem bösen Erwachen führen, wenn sich im Zuge einer Insolvenz das Mandat auf einmal gegen den Steuerberater wendet, um den eigenen wirtschaftlichen Schaden zu reduzieren.
Über die Regelvermutung des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB hinaus hat der Gesetzgeber durch die Einführung des StaRUG zum weitere Pflichten normiert. Per Gesetz muss die Unternehmung somit über eine Infrastruktur verfügen, die jederzeit die Möglichkeit bietet, die Entwicklung und somit den Fortbestand der Unternehmung beurteilen zu können.
Wird die Hinweispflicht nicht vollzogen und dokumentiert, drohen im Falle einer späteren Insolvenz für den Steuerberater erhebliche Haftungsrisiken. Dabei ergibt sich das wesentliche wirtschaftliche Risiko für den Steuerberater über die mangeln...