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Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG
und
Mit den vorstehenden BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung nach langer Zeit endlich ihre bisherige und mittlerweile veraltete Auffassung zur Aufteilung von Vorsteuerbeträgen nach § 15 Abs. 4 UStG aktualisiert. Dabei wurde diese deutlich näher an die maßgeblichen Entscheidungen des EuGH und BFH angelehnt, auch wenn nicht alle Wünsche und Anregungen aus der Praxis aufgegriffen wurden. Für die Steuerpflichtigen bedeutet die Umsetzung und Anwendung für alle offenen Fälle jedenfalls eine deutliche Rechtssicherheit. Nachstehend sollen die wesentlichen Aussagen nachgezeichnet werden.
I. Adressierte Entscheidungen
, , , , , , , und sowie , BLC Baumarkt und , Wolfgang und Dr. Wilfried Rey Grundstücksgemeinschaft.
II. Grundsatz
Sofern ein Unternehmer die für sein Unterneh...