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Kassen | Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH verlängert (BMF)
Das BMF hat die Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul, verlängert und ausgedehnt ().
Hintergrund: Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden, wonach seit dem die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Am hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht, dass die Zertifizierung...