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Gesetzgebung | Ertragsteuerinformationen multinationaler Unternehmen (Bundestag)
Der Bundestag hat am Mittwoch,
, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von
Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und
Zweigniederlassungen“ (BT-Drucks. 20/5653) beraten.
Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Entwurf an die Ausschüsse.
Die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt der
Rechtsausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung:
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen, der zufolge multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne künftig Informationen zu in den Mitgliedstaaten gezahlten Ertragsteuern offenlegen müssen. Durch die Offenlegungspflicht solle „eine i...