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Gesetzgebung | Dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz in Restaurants gefordert (Bundestag)
Mit der Forderung, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu besteuern, hat sich der Bundestag am Donnerstag, , befasst. Ein entsprechender Gesetzentwurf „zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“ (BT-Drucks. 20/5810) wurde an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss die Federführung übernehmen.
Gesetzentwurf der Unionsfraktion:
Die CDU/CSU-Fraktion verweist darauf, dass die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % zum vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden sei - zuletzt bis Ende 2023. Nach Angaben der CDU/CSU-Fr...