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NWB Nr. 12 vom Seite 805

Pflichten des Geschäftsführers in der internen Unternehmensorganisation

Alexander Hamminger

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 829Das Thema „Compliance“ findet zunehmend Eingang in die Rechtsprechung. Nach der grundlegenden Entscheidung des LG München I (Urteil v.  - 5 HK O 1387/10) in der Sache Siemens/Neubürger hat nunmehr das ) in einer sehr sorgfältig aufgebauten und begründeten Entscheidung weitere Aspekte einer erforderlichen Compliance-Organisation herausgearbeitet und insbesondere die Einhaltung eines Vier-Augen-Prinzips als elementaren Bestandteil eines Compliance-Systems angesehen.

LG München I 5 HK O 1387/10 als richtungweisendes Urteil

[i]Gericht entwickelt Leitlinien für eine Compliance-OrganisationDie Entscheidung des LG München I aus dem Jahr 2013 bedeutete nicht nur die juristische Aufarbeitung der Korruptionsaffäre bei der Siemens AG ab November 2006, sondern bescherte der Praxis Leitlinien für eine sachgerechte Compliance-Organisation in einem Unternehmen. Als grundlegende Geschäftsleitungspflichten lassen sich seitdem die Ausarbeitung und Bekanntmachung von Richtlinien, die Umsetzung dieser Richtlinien im Unternehmen, ein konsequentes Verhalten der Geschäftsführung beim Verdacht, dass Regelverstöße vorlieg...