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Verfahrensrecht | Keine Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR (BFH)
Im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind eine Erbengemeinschaft und eine aus den Miterben gebildete GbR als jeweils selbständige Feststellungssubjekte zu behandeln. Bestehen beide Feststellungssubjekte fort, ist für jedes ein eigenständiges Feststellungsverfahren durchzuführen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Klägerin ist die X und Y GbR Grundstücksgemeinschaft. Nach den Feststellungen des FG soll diese aus einer Erbengemeinschaft hervorgegangen sein. Die Gesellschafter der Klägerin, A, B und C, sind Geschwister. Sie erbten zum diversen Grundbesitz sowie sämtliche Geschäftsanteile an der D GmbH. A und C übertrugen ihre Geschäftsanteile an der D GmbH zum