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LSG Hessen Urteil v. - L 4 SO 184/20

Gesetze: § 31 SGB X; § 53 SGB XII; § 55 SGB IX

Leitsatz

Leitsatz:

Beschreibt ein Beklagter in einem Bewilligungsbescheid die zu gewährenden Leistungen der Eingliederungshilfe unter Bezugnahme auf eine im Leistungserbringerrecht geregelte Hilfebedarfsgruppe, so ist darin eine verwaltungsaktförmige Regelung zu sehen. Sachleistungen im Umfang der genannten Hilfebedarfsgruppe werden gewährt, weitergehende Sachleistungen, die vom Kläger unter Bezugnahme auf eine höhere Bedarfsgruppe beantragt wurden, werden abgelehnt.

Fundstelle(n):
CAAAJ-35606

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