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LSG Hessen Urteil v. - L 8 KR 522/21

Gesetze: § 240 Abs. 1 S. 3 SGB V idF GKV-VEG ; § 240 Abs. 1 S. 4 SGB V idF GKV-VEG

Leitsatz

Leitsatz:

Die Vorschrift des § 240 Abs. 1 S. 3, S. 4 SGB V idF durch das GKV-VEG vom , die für bestimmte freiwillig Versicherte eine rückwirkende Korrektur der Beitragsfestsetzung nach dem Höchstbeitrag ermöglicht, ist auf den Personenkreis der hauptberuflich Selbständigen nicht anwendbar; für diese trifft § 240 Abs. 4a S. 4 SGB V eine eigene Regelung.

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Fundstelle(n):
UAAAJ-35600

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