Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Hessen Beschluss v. - L 6 AS 585/21 B ER

Gesetze: § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG; § 172 SGG; § 67 Abs. 3 SGB II; § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II

Leitsatz

Leitsatz:

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine vom Leistungsträger eingelegte Beschwerde gegen eine ihn verpflichtende Regelungsanordnung fehlt oder entfällt, wenn er durch einen (insofern) vorbehaltlosen Bewilligungsbescheid einen eigenständigen Rechtsgrund für die streitige Leistung schafft und also auch bei einem Erfolg im Beschwerdeverfahren zur Leistung verpflichtet bliebe.

2. § 67 Abs. 3 SGB II findet nicht nur auf Neu-, sondern auch auf Fortzahlungsanträge Anwendung. Zudem ist er mit Blick auf Wortlaut und Zweck der Regelung auch wegen der Aufwendungen für eine während des Leistungsbezugs neu angemietete Wohnung anwendbar, wenn ein Umzug während der durch die Corona-Pandemie geprägten Zeit und der dadurch eingeschränkten Möglichkeiten zur Suche und zur Besichtigung einer neuen Wohnung notwendig wird.

Fundstelle(n):
PAAAJ-35577

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen