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Einkommensteuer | Kein Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag bei nur buchmäßigem Ausweis der Zinsen auf einem Bonuskonto
Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag fließen dem Stpfl. nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens fällig werden und über sie nur in Verbindung mit dem Bausparguthaben verfügt werden kann (Bezug: § 11 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG; § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO).
(1) Dem Stpfl. sind Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen, wenn er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die in Geld oder Geldeswert bestehenden Güter erlangt hat. Das Innehaben von (fälligen) Ansprüchen oder Rechten führt noch nicht zum Zufluss der Kapitaleinkünfte, da dieser grds. erst mit der Erfüllu...BStBl 2016 II S. 342