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Einkommensteuer | AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
Das BMF hat zur Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) Stellung genommen (, NWB OAAAJ-34293).
Hintergrund: Der , NWB WAAAH-95921, BFH/NV 2022 S. 108, entschieden, dass Stpfl., die sich nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes berufen, sich jeder Darlegungsmethode bedienen können, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint, soweit daraus Rückschlüsse auf die maßgeblichen Determinanten (z. B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen) möglich sind. Nun hat sich das BMF zur den Verwaltungsgrundsätzen für die Inanspruchnahme der AfA nach der kürzeren tatsächliche...