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BFH 28.09.2022 XI R 28/20, StuB 6/2023 S. 279

Umsatzsteuer | Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts

Die Steuer entsteht auch dann mit der Leistungsausführung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 1 und 2 UStG), ohne dass es zu einer Steuerberichtigung (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 1 UStG) kommt, wenn der Unternehmer für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit dessen Betreiber vereinbart, dass das Entgelt hierfür nur insoweit geschuldet wird, als es durch Einnahmen aus der Stromeinspeisung beglichen werden kann (Anschluss an das , NWB ZAAAI-62729).

Praxishinweise

(1) Zu Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL hat der EuGH entschieden, dass eine in Raten vergütete einmalige Dienstleistung nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt. Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL erfasst demnach nur Leistungen mit „kontinuierlichem oder wiederkehrendem Charakter“, die in den Zeiträumen erbracht werden, auf die sich die hierfür erfolgenden Zahlunge...