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Einkommen-/Lohnsteuer | Erste Tätigkeitsstätte bei Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten
Die Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten in einer Einrichtung des Arbeitgebers ist eine Tätigkeit i. S. des § 9 Abs. 4 EStG (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Sätze 1, 2, § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG).
Erste Tätigkeitsstätte ist nach der Legaldefinition in § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer wie der klagende Feuerwehrmann auf Weisung seines Arbeitgebers in unterschiedlichen betrieblichen Einrichtungen tätig werden soll, steht seiner Zuordnung zu einer dieser betrieblichen Einrichtungen durch den Arbeitgeber nicht entgegen, so der BFH. Bei einem Angehörigen der Betriebs...