Berechnung der Schenkungsteuer, wenn Gegenstand einer Schenkung der reale Teil eines Grundstücks bzw. einer wirtschaftlichen Einheit des Grundbesitzes ist
Leitsatz
Ist Gegenstand einer Schenkung der reale Teil eines Grundstücks bzw. einer wirtschaftlichen Einheit des Grundbesitzes, so ist im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG 1974) regelmäßig eine neue wirtschaftliche Einheit entstanden, so daß nach § 12 Abs. 4 ErbStG 1974 ein Einheitswert für die Berechnung der Schenkungsteuer festzustellen ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 741 BAAAA-92647
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