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BFH Urteil v. - II R 163/85 BStBl 1988 II S. 741

Gesetze: ErbStG 1974 § 9 Abs. 1 Nr. 2ErbStG 1974 §§ 11, 12BewG 1965 § 23AO 1977 § 18 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 155 Abs. 2AO 1977 § 162 Abs. 3AO 1977 §§ 179 ff.

Berechnung der Schenkungsteuer, wenn Gegenstand einer Schenkung der reale Teil eines Grundstücks bzw. einer wirtschaftlichen Einheit des Grundbesitzes ist

Leitsatz

Ist Gegenstand einer Schenkung der reale Teil eines Grundstücks bzw. einer wirtschaftlichen Einheit des Grundbesitzes, so ist im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG 1974) regelmäßig eine neue wirtschaftliche Einheit entstanden, so daß nach § 12 Abs. 4 ErbStG 1974 ein Einheitswert für die Berechnung der Schenkungsteuer festzustellen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 741
BAAAA-92647

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