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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 12 | Vermietung: Sofortiger Werbungskostenabzug bei Ausgleichszahlung für die Aufgabe eines Wohnrechts

Ein für die Annahme vorab entstandener Werbungskosten erforderlicher, ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang mit künftigen Vermietungseinkünften ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhof anzunehmen, wenn der Erbe eines Hauses dem Inhaber eines Wohnrechts ein Entgelt dafür zahlt, dass dieser der Löschung seines Wohnrechts zustimmt und das Gebäude räumt und es so erreicht, das Wohngebäude zu vermieten und Einkünfte daraus zu erzielen.

Über eine für Vermieter nachteilige Entscheidung des Niedersächsischen FG hatten wir Sie in unserer November-Ausgabe 2021 informiert. Die gute Nachricht ist nun, dass der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren das FG-Urteil aufgehoben hat.

Die Finanzrichter aus Hannover hatten in erster Instanz entschieden: Eine Ausgleichsentschädigung für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts – und die im Zusammenhang mit dem Vertrag angefallenen Notarkosten – sind nicht sofort als Werbungskosten zu berücksichtigen. Sondern nur als nachträgliche Anschaffungskosten im Wege der Abschreibung – verteilt über die Nutzungsdauer des Gebäudes.

Ein Beispiel macht deutlich, worum es geht: Frau Meier ist Alleineigentümerin ei...