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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 02 | Energetische Gebäudesanierung: Neue Mindestanforderungen ab 1.1.2023

Das Bundesfinanzministerium hat das Muster für die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens überarbeitet, die Voraussetzung für die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG ist. Das Ministerium hat in diesem Zusammenhang auf die Änderung der Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen hingewiesen. So wurden gasbetriebene Heizungen zum aus der Förderung herausgenommen.

Wir beginnen mit einer Verwaltungsanweisung zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG . Das Bundesfinanzministerium hat das Muster für die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens überarbeitet.

Hintergrund ist, dass zum der Begriff des Fachunternehmens auf weitere Gewerke und Unternehmen der Fenstermontage ausgedehnt worden ist.

Das Bundesfinanzministerium hat die Gelegenheit genutzt, darauf hinzuweisen, dass sich die Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen geändert haben.

Das ist richtig. – Zum wurde die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung an die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Ausdrücklich werden seither auch Aufwendungen für den Ers...