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Track 20 | Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen
Der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines Pkw steht einem Unternehmer mit andersartiger Haupttätigkeit nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhof nur dann zu, wenn damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmers unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird. Die bloße Verkaufsabsicht bei Erwerb genügte dem Bundesfinanzhof nicht, um eine wirtschaftliche Tätigkeit anzunehmen.
Einen interessanten Fall hatten wir Ihnen in unserer März-Ausgabe 2022 vorgestellt. Ein Unternehmer hatte zwei Luxusfahrzeuge angeschafft, die er später mit Gewinn verkaufen wollte. Die hochpreisigen Pkw waren verschlossen, abgedeckt und nicht zugelassen in einer Halle abgestellt.
Die Besonderheit des Falls liegt darin, dass der Käufer der Luxuswagen kein Kfz-Händler war. Er war allerdings bereits aufgrund einer anderweitig ausgeübten Tätigkeit als Unternehmer aktiv.
Nicht gerade überraschend hatte das FG Baden-Württemberg in erster Instanz den Vorsteuerabzug zugelassen. – Der Bundesfinanzhof hat dabei jedoch leider nicht mitgespielt. Der V. Senat des BFH hat der Revision des Finanzamts stat...