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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 19 | Umsatzsteuer: Kein Gestaltungsmissbrauch beim Ehegatten-Vorschaltmodell

Erwirbt ein Ehegatte einen Pkw und vermietet ihn anschließend an seinen freiberuflich tätigen Ehegatten, kann er grds. die Vorsteuer aus der Anschaffung des Pkw geltend machen, wenn er mit der Vermietung wirtschaftlich tätig ist und die Anschaffung eigenständig finanzieren kann. Hierin liegt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhof kein Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO.

Eine weitere gute Botschaft aus München zur Umsatzsteuer lautet: Der Bundesfinanzhof hat dem Ehegatten-Vorschaltmodell seinen Segen erteilt.

Erwirbt ein Ehegatte einen Pkw und vermietet ihn anschließend an seinen freiberuflich tätigen Ehegatten, kann er grds. die Vorsteuer aus der Anschaffung des Pkw geltend machen, wenn er mit der Vermietung wirtschaftlich tätig ist und die Anschaffung eigenständig finanzieren kann.

Hierin liegt kein Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO. Das gilt selbst dann, wenn der mietende Ehegatte – z. B. wie im Streitfall als Arzt – steuerfreie Umsätze erzielt und deshalb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Es ist allerdings zu prüfen, ob der vermietende Ehegatte den Pkw privat nutzen darf. In diesem Fall ist eine unentgeltliche Wertabgabe anzu...