Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 18 | Umsatzsteuer: Zuordnung zum Unternehmen setzt keine fristgebundene Mitteilung ans Finanzamt voraus
Die Zuordnung zum Unternehmen setzt nach zwei Entscheidungen des XI. Senats des BFH keine fristgebundene Mitteilung an das Finanzamt voraus. Jetzt hat sich der ebenfalls für die Umsatzsteuer zuständige V. Senat des BFH dieser Auffassung angeschlossen. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung zum Unternehmensvermögen vor, können diese auch noch nach dem Ablauf der Frist mitgeteilt werden.
In unserer September-Ausgabe 2022 hatten wir Sie über zwei Entscheidungen des XI. Senats des BFH informiert. Danach setzt die Zuordnung zum Unternehmen keine fristgebundene Mitteilung an das Finanzamt voraus. Jetzt hat sich der ebenfalls für die Umsatzsteuer zuständige V. Senat des BFH dieser Auffassung angeschlossen.
Für die Dokumentation der Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen ist demnach keine Mitteilung an die Finanzbehörde bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung erforderlich. Liegen innerhalb dieser Dokumentationsfrist nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung zum Unternehmen vor, könne...